In Städten und Ballungsräumen dominieren versiegelte und bebaute Flächen. Oft fehlen ausreichende Grünflächen zur Durchlüftung, Beschattung und als Insel für die Natur.
Die Stadt Mülheim wirbt deshalb seit Jahren aktiv für Dachbegrünung und hat Dächer öffentlicher Gebäude begrünt. Die Idee hinter diesen Aktionen ist es, der Natur pro bebautem Grundstück ein Stück der genommenen Fläche wieder zurück zu geben.
Im Zuge des InnovationCity Projekts eignet sich die Dach- und Fassadenbegrünung hervorragend um das Stadtklima zu verbessern, aber auch um den Energieverlust eines Gebäudes zu minimieren.
Eine Dachbegrünung kann entweder intensiv oder extensiv erfolgen. Bei der intensiven Methode wird das Dach mit einer starken Substratschicht belegt und es werden Sträucher Stauden und sogar Bäume gepflanzt. Allerdings muß eine solche Dachbegrünung, wegen des enormen Zusatzgewichtes, von statisch auf seine Eignung hin überprüft werden. Um einfach nachzurüsten, empfiehlt sich die extensive Dachbegrünung. Hier ist das Zusatzgewicht des Substrates und der Bepflanzung eher gering und es werden nur Pflanzen verwendet, die große Temperaturunterschiede und zeitweilige Trockenheit ohne Pflege gut überstehen (Sukkulenten).
Der klimatische Vorteil der Dachbegrünung ist, dass der „Überhitzung“ entgegengesteuert wird. Die dunklen versiegelten Flächen der Stadt erwärmen sich an Sonnentagen extrem und geben die Wärme nur langsam an die Umgebung wieder ab. Das trägt dazu bei, dass es in der Stadt viel wärmer ist, als in einer eher ländlichen Umgebung. Die Dachbegrünung kann auch Wasser über die Pflanzen und das aufgelegte Substrat speichern und lässt das Wasser bei Sonnenstrahlung verdampfen oder langsam ablaufen. Der Wasserdampf kühlt die Luft ab und damit sinkt die Temperatur. Die Wasserspeicherung eines begrünten Daches entlastet auch die Kanalisation und kann den Bau von teueren Regenrückhaltewannen erübrigen.
Eine Dach und Fassadenbegrünung steuert auch der Feinstaub- und Lärmbelästigung entgegen. Die filternde Wirkung der Pflanzen reinigt die Luft von schädlichen Substanzen und steigert die Luftqualität in unserer Stadt.
Für den Dachgrünbesitzer ist die Anschaffung auch mit Kosten verbunden, allerdings spart er gleichzeitig erhebliche Heizkosten und Emtwässeungsgebühren. Das begrünte Dach wirkt wie eine zusätzliche Isolierschicht und verhindert das austreten von Wärme über den Dachstuhl. Auch im Sommer bei hohen Temperaturen wirkt sich dieses Dach positiv auf die Temperatur aus, die Pflanzen halten die Wärme besser ab als ein normales Dach. Die Lebensdauer des Daches wird durch die zusätzliche Schicht erhöht, so können wiederum Kosten gespart werden.
Wie?
Bitte erklären Sie mir, wie ich durch ein begrüntes Dach Entwässerungsgebühren sparen kann. Vielen Dank.
Kosten sparen durch Dachbegrünung
Natürlich erkläre ich Ihnen gerne, wie man Abwassergebühren dadurch sparen kann.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat in ihrer Abwassersatzung, wie viele andere Kommunen in NRW auch, ein "Splitting" der Abwassergebühren verankert. Die Abwassergebühr setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen wie z.B. Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr.
Unser besonderes Augenmerk lenken wir auf die Niederschlagswassergebühr.
Sie zahlen die Gebühr ja, weil von Ihrem Grundstück Regenwasser, mittelbar oder unmittelbar, in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Durch eine Dachbegrünung wird Regenwasser teilweise zurückgehalten und verhindert so das Eindringen in die Kanalisation.
Diese Entlastung der Kanalisation wird von der Stadt Mülheim an der Ruhr mit einer Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr honoriert.
Hier der Auszug der Satzung:
§9
Ermäßigungen der Niederschlagswassergebühr
(1)
Die Niederschlagswassergebühr wird für
a.
mit Rasengittersteinen befestigte Flächen
b.
Dachflächen mit geschlossener Pflanzendecke und
c.
mit Schotterrasen befestigte Flächen
auf Antrag ermäßigt. Die Ermäßigung beträgt für
a)
30 %
b)
50 %
c)
100 %
(2)
Die Mindestgröße der Fläche, für die ein Antrag auf Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr anerkannt werden kann, beträgt 10 m². § 4 (1) S. 1 gilt entsprechend.
Dazu auch noch der Link zur Abwassersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr